Gesetzlich versichert


Ich verfüge über eine Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung, sodass die Kosten einer Behandlung üblicherweise von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Beim ersten Termin benötige ich Ihre Gesundheitskarte.

Privat versichert (+Beihilfe, +Heilfürsorge)

Die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung werden von Ihrer Krankenkasse (ggf. inklusive Beihilfe oder Heilfürsorge) übernommen. Der Leistungsumfang kann je nach Krankenkasse variieren. Bitte kontaktieren Sie vor Beginn der Therapie Ihre Krankenkasse, um alle nötigen Informationen zu erhalten. So erfahren Sie direkt, welche Unterlagen Sie bzw. wir gemeinsam für den Beginn der Therapie einreichen müssen, und Sie erhalten die entsprechenden Formulare.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt durch mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und orientiert sich an den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung sowie den Beihilfestellen von Bund und Ländern, die seit dem 1. Juli 2024 gelten.


Die Kosten selbst übernehmen


Manchmal ergibt sich der Wunsch, dass die Krankenkasse nicht über Ihre Behandlung in Kenntnis gesetzt wird. In diesem Fall richtet sich das Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar beträgt 135,52€ pro Sitzung (GOP Faktor 3,1).



 

Coaching & Paartherapie


Die Kosten für eine Coachingsitzung orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar beträgt 135,52€ pro Sitzung (GOP Faktor 3,1). Die Kosten für eine paartherapeutische Sitzung belaufen sich auf 150 Euro. 

Ausfallhonorar bei kurzfristiger Absage

Für Jede und Jeden von Ihnen kommt es manchmal aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen oder Krankheit zu einer Terminabsage. Sollte diese jedoch weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin erfolgen, erhebe ich ein Ausfallhonorar von 94,50 Euro. Der Anspruch ist durch §615 BGB, dem sogenannten Annahmeverzug der Patienten, geregelt. Das Ausfallhonorar wird nicht von den Krankenkassen übernommen.