Privat versichert (+Beihilfe, +Heilfürsorge)

Als staatlich approbierte psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie bin ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) eingetragen. Hieraus ergibt sich, dass ich Ihnen auch ohne den klassischen "Kassensitz" eine gleichwertige Behandlung anbieten kann. Im Normalfall übernimmt Ihre Krankenkasse und ggf. die Beihilfestelle eine psychotherapeutische Behandlung. Der Umfang kann je nach Krankenkasse variieren, kontaktieren Sie hierzu bereits vor Beginn einer Therapie Ihre Krankenkasse. Im besten Fall wird man Ihnen dort bereits mitteilen, welche Unterlagen Sie bzw. wir gemeinsam für einen Therapiebeginn einreichen müssen und Sie bekommen entsprechende Formulare zugesandt. Die Leistungen werden von mir entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Der Abrechnungssatz liegt zwischen dem 3,1 fachen und 3,5 fachen Satz.  

Die Rechnungen selbst begleichen

Manchmal ergibt sich der Wunsch, dass die Krankenkasse nicht über Ihre Behandlung in Kenntnis gesetzt wird. In diesem Fall richtet sich das Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar beträgt 135,52€ pro Sitzung (GOP Faktor 3,1).
 
 
 


Gesetzlich versichert


Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Eine Kostenübernahme ist jedoch im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich. Wenn dringend benötigte Therapieplätze in psychotherapeutischen Praxen mit Kassenzulassung nicht zeitnah verfügbar sind, sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für eine außervertragliche Psychotherapie zu übernehmen. Dazu ist es erforderlich, ein „Systemversagen“ nachzuweisen. Ich stelle Ihnen gerne ein Dokument zur Verfügung, das Ihnen dabei hilft. Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier.
 

Bundeswehrsoldat:in


Die Bundeswehr übernimmt für Sie im Falle einer Behandlung in einer Privatpraxis Ihre Behandlungskosten. Auch hier beziehen sich die Kosten auf die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 
 

Coaching & Paartherapie



Die Kosten für eine Coachingsitzung orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar beträgt 135,52€ pro Sitzung (GOP Faktor 3,1). Eine paartherapeutische Sitzung kostet 150 Euro. 

Ausfallhonorar bei kurzfristiger Absage

Für Jede und Jeden von Ihnen kommt es manchmal aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen oder Krankheit zu einer Terminabsage. Sollte diese jedoch weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin erfolgen, erhebe ich ein Ausfallhonorar von 80 Euro. Der Anspruch ist durch §615 BGB, dem sogenannten Annahmeverzug der Patienten, geregelt. Das Ausfallhonorar wird nicht von den Krankenkassen übernommen. Durch eine gute Zusammenarbeit lässt sich das in vielen Fällen vermeiden, sodass weder für Sie noch für mich Unannehmlichkeiten entstehen.