Privat versichert (+Beihilfe, +Heilfürsorge)
Als staatlich approbierte psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie bin ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) eingetragen. Daher kann ich Ihnen auch ohne einen klassischen "Kassensitz" eine gleichwertige Behandlung anbieten. Die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung werden von Ihrer Krankenkasse (ggf. inklusive Beihilfe oder Heilfürsorge) übernommen. Der Leistungsumfang kann je nach Krankenkasse variieren. Bitte kontaktieren Sie vor Beginn der Therapie Ihre Krankenkasse, um alle nötigen Informationen zu erhalten. So erfahren Sie direkt, welche Unterlagen Sie bzw. wir gemeinsam für den Beginn der Therapie einreichen müssen, und Sie erhalten die entsprechenden Formulare.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt durch mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und orientiert sich an den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeuten-kammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung sowie den Beihilfestellen von Bund und Ländern, die seit dem 1. Juli 2024 gelten.
Die Rechnungen selbst begleichen
Manchmal ergibt sich der Wunsch, dass die Krankenkasse nicht über Ihre Behandlung in Kenntnis gesetzt wird. In diesem Fall richtet sich das Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar beträgt 135,52€ pro Sitzung (GOP Faktor 3,1).
Gesetzlich versichert
Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Eine Kostenübernahme ist jedoch im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich. Wenn dringend benötigte Therapieplätze in psychotherapeutischen Praxen mit Kassenzulassung nicht zeitnah verfügbar sind, sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für eine außervertragliche Psychotherapie zu übernehmen. Dazu ist es erforderlich, ein „Systemversagen“ nachzuweisen. Ich stelle Ihnen gerne ein Dokument zur Verfügung, das Ihnen dabei hilft. Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier.
Coaching & Paartherapie
Die Kosten für eine Coachingsitzung orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar beträgt 135,52€ pro Sitzung (GOP Faktor 3,1). Die Kosten für eine paartherapeutische Sitzung belaufen sich auf 150 Euro.
Ausfallhonorar bei kurzfristiger Absage
Für Jede und Jeden von Ihnen kommt es manchmal aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen oder Krankheit zu einer Terminabsage. Sollte diese jedoch weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin erfolgen, erhebe ich ein Ausfallhonorar von 95 Euro. Der Anspruch ist durch §615 BGB, dem sogenannten Annahmeverzug der Patienten, geregelt. Das Ausfallhonorar wird nicht von den Krankenkassen übernommen. Durch eine gute Zusammenarbeit lässt sich das in vielen Fällen vermeiden, sodass weder für Sie noch für mich Unannehmlichkeiten entstehen.